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Inventar

Den korrekten Wert von Vorräten, Vieh und Fahrhabe zu kennen, ist insbesondere bei Hofübergaben, Verkäufen von Pächterinventar und bei der Einbringung in eine Betriebsgemeinschaft unabdingbar. Gilt im Rahmen einer Übergabe eines landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie der Nutzwert, so wird bei einem Verkauf an Dritte das Inventar zum Verkehrswert bewertet.

Wir ermitteln für Sie:

  • Nutz- und Verkehrswertschätzungen von Vieh-, Maschinen- und Vorratsinventar für Hofübergaben und den Verkauf von Pächterinventar
  • Stille Reserven von eingebrachten Inventarbestandteilen bei der Gründung von Betriebsgemeinschaften
  • Verkehrs- oder Neuwerte von landwirtschaftlichem Inventar im Rahmen von Schadenfällen und bei der Berechnung der Versicherungsdeckung

 

Mehr zum Thema: Inventar Bewertung

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