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Grundstückgewinnsteuer
Gewinne auf Grundstücken unterliegen entweder der kantonalen Grundstückgewinnsteuer oder der ordentlichen Einkommenssteuer. Unterschieden wird zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen, zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Agriexpert hilft Ihnen, den Überblick zu wahren und kümmert sich um eine korrekte Abrechnung der Steuerfolgen.
Die Grundstückgewinnsteuer ist abhängig von der Höhe des Gewinnes, der Haltedauer und den Möglichkeiten des Steueraufschubes. Ein Steueraufschub kann für die Ersatzinvestition in Grundstücke, allenfalls für selbstbewohntes Wohneigentum erwirkt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf an ein Familienmitglied der Aufschub der Besteuerung in Folge Schenkung, gemischter Schenkung oder Erbvorbezug möglich ist.
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