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Baubewilligung

"Das Baugesuch enthält heute nicht mehr nur die Pläne und die Formulare, sondern auch weitergehende Begründungen zu Standort, Betriebskonzept und weiteren Berechnungen und Nachweisen."

Eine Baueingabe in der Landwirtschaft steht und fällt mit einer rechtskonformen Begründung des Bauvorhabens. Ob ein Bauprojekt als zonenkonform und damit als landwirtschaftlich gilt, oder unter eine der zahlreichen Ausnahmebestimmungen fällt, kann für den Erfolg bzw. Misserfolg eines Baugesuchs ausschlaggebend sein.

Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben gelten folgende Prüfkriterien:

  • Betriebliche Notwendigkeit des Bauvorhabens
  • Nachweis längerfristiger Existenzfähigkeit bei grösseren Bauvorhaben oder kleineren Betrieben
  • Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit

Bei nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften sind die Erweiterungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Hier gilt es insbesondere abzuwägen, ob trotz allfällig höheren Umbaukosten eine Erweiterung im Gebäude nicht einem Ersatzbau vorzuziehen wäre.

Folgende Kriterien kommen hier zum Tragen:

  • Altrechtlichkeit
  • Durchgehendes Interesse
  • Erhalt der Gebäudecharakteristik

 

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