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Kiesabbau/Deponie

Kies im Boden stellt für betroffene Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen häufig einen finanziellen Glücksfall dar. Auch die Eignung als Deponiestandort löst oft bei den Grundeigentümern finanzielle Erwartungen an grosse Entschädigungen aus. Damit das Glück möglichst lange währt, ist der Entschädigungsregelung sowie den weiteren vertraglichen Bestimmungen gebührend Beachtung zu schenken.

Die Höhe der Entschädigung von Kiesabbau oder Deponiestandort ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Qualität des abbaubaren Materials
  • Lage und Erschliessung des Standortes
  • Transportkosten für Abtransport/Zufuhr
  • Marktverhältnisse

Folgende Faktoren sind beim Abbau von Kies oder bei Deponiestandorten zu berücksichtigen:

  • Rekultivierung und eingeschränkte Folgebewirtschaftung
  • Wegfall von Futtergrundlage und Hofdüngerausbringfläche
  • Allfällige Behinderung der Bewirtschaftung weiterer Nutzflächen und des Landwirtschaftsbetriebes (z.B. Nutzungsbeschränkungen, Mehrweg)

 

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