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Pachtrecht
Das Pachtrecht regelt die Rechte und Pflichten der Verpächter- sowie Pächterschaft für eine bestimmte Vertragsdauer. Während dieser Zeit geht der Pachtgegenstand in den Besitz der Pächterschaft über.
Wir erstellen für Sie:
- Pachtverträge
- Pachtantritts- und Pachtabgabe-Protokolle
- Analysen betreffend ordnungsgemässer Bewirtschaftung
- Vereinbarungen betreffend Investitionen der Pächterschaft
Wir berechnen für Sie:
- Pachtzins
- Pächterinvestitionen
- Entschädigung bei vorzeitiger Pachtauflösung
Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung von Pachtverträgen auf Rechtmässigkeit
- Schlichtung von Streitigkeiten aus Pachtverträgen
- Interessenvertretung in Rechtserfahren insb. bei Pachterstreckungen
Neue Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes
Die Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes wurde überarbeitet und per 1. April 2018 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt (Link zu Medienmitteilung). In Verbindung mit der neuen Schätzungsanleitung ist auch eine Änderung der Pachtzinsverordnung erfolgt.
Änderungen bei der Pachtzinsverordnung ab 1. April 2018
Mit der Anpassung des Ertragswertes ist gleichzeitig auch eine Änderung der Berechnung des höchstzulässigen Pachtzinses verbunden. Die Änderung der Pachtzinsverordnung entspricht dem Verhandlungsergebnis des Pächterverbandes mit dem Verband landwirtschaftlicher Grundeigentümer. Primäres Ziel war es demnach, die landwirtschaftliche Gewerbepacht gegenüber der parzellenweisen Verpachtung zu stärken. Zudem wird dem gesetzlichen Auftrag zur Abgeltung der Verpächterlasten nachgekommen.
Erfahren Sie hier die wichtigsten Informationen zur Pachtzinsberechnung ab dem 1. April 2018 sowie zum Berechnungstool Agrivalor®.
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