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Umweltverträglichkeit
"Mit dem Umweltverträglichkeitsbericht wird die Einhaltung des geltenden Rechts nachgewiesen und strukturiert dokumentiert."
Bauvorhaben mit einem gesamtbetrieblichen Tierbestand von über 125 Grossvieheinheiten unterstehen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Grössere Tierbestände beeinflussen Raum, Erschliessung und Umwelt. Sie lösen meist auch Ängste bei der benachbarten und bei der durch den zusätzlichen Verkehr betroffenen Bevölkerung aus. Deshalb wird bei solchen Projekten der Nachweis der Umweltverträglichkeit verlangt. Dazu wird ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt.
Ein Umweltverträglichkeitsbericht übernimmt folgende Funktionen:
- Erläuterung einzelner Prüfpunkte mit Rechtsgrundlage
- Erläuterung von Zielvorgaben
- Erläuterung von Ist- und Soll-Zustand
- Erläuterung allfälliger Massnahmen
- Dokumentation der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben anhand von Berechnungen und Nachweisen
Die Ziele eines Umweltverträglichkeitsberichtes sind:
- Aufzeigen der Auswirkungen auf die Umgebung
- Nachweis der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben inkl. die zu treffenden Massnahmen
Das Baugesuchsverfahren ist meist das Leitverfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP. Ist ein Planungsverfahren (Zonenplanänderung, Gestaltungsplanverfahren) für die Umsetzung des UVP-pflichtigen Projektes erforderlich, so ist bereits in diesem Verfahren die Umweltverträglichkeit zu prüfen bzw. nachzuweisen.
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