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Pferd und Raumplanung

"Das Pferd ist landwirtschaftlich und in der Landwirtschaftszone zonenkonform. Das Reiten gilt als Dienstleistung und Anlagen sind für das Reiten raumplanungsrechtlich heikel."

Das Thema Pferd und Raumplanung gibt immer wieder Anlass zu Konflikten. Sei es eine professionelle Pferdesportanlage, eine landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung oder eine Pferdehaltung im hobbymässigen Rahmen. Schwierig ist es insbesondere, eine Grenze zwischen diesen Pferdehaltungsformen und den jeweils damit verbundenen baulichen Möglichkeiten zu ziehen.

Professionelle Pferdesportanlagen mit Infrastrukturen befinden sich in folgenden Bauzonen:

  • Gewerbe- oder Industriezone
  • Sport- oder Freizeitzone
  • Spezialzone für Pferdesport

Die landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung bedingt folgende Faktoren:

  • Vorliegen eines landwirtschaftlichen Gewerbes mit genügend eigener Futterbasis
  • Genügend Weideflächen
  • Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit der Investition
  • Nachweis einer längerfristigen Existenzfähigkeit des Betriebes

 

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