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Gewinn- und Kapitalsteuer
Unternehmen, die als juristische Person geführt werden, sind eigene Steuersubjekte. Sie müssen unter anderem eine Gewinn- und Kapitalsteuer entrichten. Die Gewinnsteuer wird vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben; die Kapitalsteuer hingegen nur von den Kantonen und Gemeinden.
Das Steuerrecht unterscheidet zwei Gruppen von juristischen Personen:
- Kapitalgesellschaften
- Übrige juristische Personen
Der Steuersatz bei der direkten Bundessteuer auf den Gewinnen von juristischen Personen beträgt schweizweit 8.5%. Die Ansätze für Kanton und Gemeinde variieren je nach Kanton.
Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und damit keine Steuersubjekte.
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