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Meist lohnt sich beim Solarstrom ein hoher Eigenverbrauch
Solaranlagen (PV) als nichtlandwirtschaftliche Bestandteile einer landwirtschaftlichen Liegenschaft werden mit dem Wert erfasst, welcher sich aus dem Ertrag der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung ergibt. Diese Definition gibt das bäuerliche Bodenrecht vor. Vereinfacht gesagt, ist der Barwert zu ermitteln: Stromerlös zuzüglich allfälliger Erträge aus Förderungsmassnahmen Dritter, während der ganzen Betriebsdauer, abzüglich der anfallenden Kosten.
Aktuell sind die Entschädigungen des Strompreises hoch. Anhand einer zweijährigen Solaranlage zeigen die Fachpersonen von Agriexpert auf, wie die Anlage zu bewerten ist, und wagen eine Zukunftsprognose.
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