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Darf mir mein Nachbar nach jahrelanger Erlaubnis das Wegrecht plötzlich entziehen?
Hans und Berta Meier durften lange Zeit dank einer mündlichen Erlaubnis eine Abkürzung über das Nachbargrundstück nutzen. Nachdem der Hof an Sohn Marco Meier übergeben wurde, verbietet der Nachbar plötzlich das Betreten des Grundstücks.
Selbst nach jahrelanger Nutzung besteht kein Gewohnheitsrecht für das Betreten eines Grundstücks. Eine mündliche Erlaubnis zur Überquerung bedeutet nicht automatisch ein dauerhaftes Wegrecht. Ein neuer Eigentümer kann das Betreten seines Grundstücks ohne Eintrag im Grundbuch sofort verbieten. Ein Wegrecht sollte daher im Grundbuch eingetragen werden, um auch bei Eigentümerwechsel gültig zu bleiben.
Lesen Sie dazu den untenstehenden Artikel zur Beantwortung der Frage von Michael Riboni, Agriexpert.
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