Hauptinhalt
Dauer und Entschädigung müssen übereinstimmen
Bisher wurden Grundeigentümern für die Durchleitung von Stromleitungen und von erdverlegten Leitungen ein Dienstbarkeitsvertrag für die Dauer des Bestandes der Leitung und eine Entschädigung der Dienstbarkeit alle 25 Jahre angeboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aber festgehalten, dass eine Spaltung von Dienstbarkeits- und Entschädigungsdauer nicht aufgezwungen werden kann.
Lesen Sie untenstehend den vollständigen UFA-Revue Artikel von Rechtsanwalt Michael Ritter über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Durchleitungen die Enteignungsdauer mit der Entschädigungsdauer übereinstimmen muss.
Erwähnte Publikationen im Online-Shop:
- Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und Masten (bs0203d)
- Barèmes d'indemnisation pour les lignes électriques aériennes et plyônes (bs0203f)
- Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landw. Kulturland (bs0204d)
- Barèmes d'indemnisation pour de regards, la pose souterraine de câbles et de canalisations dans des terres agricoles (bs0204f)
Kontaktieren Sie bei Fragen unser Auskunftstelefon
Für Kurzauskünfte (ca. 15 Min.) erreichen Sie unsere Fachpersonen unter der Nummer:
056 462 52 71
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.