Hauptinhalt

Dauer und Entschädigung müssen übereinstimmen

Bisher wurden Grundeigentümern für die Durchleitung von Stromleitungen und von erdverlegten Leitungen ein Dienstbarkeitsvertrag für die Dauer des Bestandes der Leitung und eine Entschädigung der Dienstbarkeit alle 25 Jahre angeboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aber festgehalten, dass eine Spaltung von Dienstbarkeits-­ und Entschädigungs­dauer nicht aufgezwungen werden kann.

Lesen Sie untenstehend den vollständigen UFA-Revue Artikel von Rechtsanwalt Michael Ritter über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Durchleitungen die Enteignungsdauer mit der Entschädigungsdauer übereinstimmen muss.

Erwähnte Publikationen im Online-Shop:

Kontaktieren Sie bei Fragen unser Auskunftstelefon

Für Kurzauskünfte (ca. 15 Min.) erreichen Sie unsere Fachpersonen unter der Nummer:

056 462 52 71


Wir freuen uns auf Ihren Anruf.