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Der Weg zu einer Pachterstreckung
Der Kampf um Pachtland wird härter und nicht selten wird bei den Verpächtern aktiv geworben. Das kann zu Kündigungen führen. Dem Pächter steht jedoch das Recht zu, beim Richter eine Pachterstreckung zu verlangen.
Mit dem Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe steigt der Anteil Pachtland an der gesamthaft bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche stetig. 1965 betrug der Anteil der Pachtfläche noch 33 Prozent, 1980 total 37 Prozent und 2005 waren es schon 43 Prozent. Aktuell liegt der Anteil Pachtland bei etwas mehr als 45 Prozent.
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