Hauptinhalt

Worauf muss ich achten, wenn jemand eine Freizeitveranstaltung auf meinem Land durchführen will?

Wenn die Temperaturen wärmer werden, beginnt die Zeit für Veranstaltungen im Freien, für die oft landwirtschaftliche Grundstücke als Festgelände genutzt werden. Landwirte dürfen ihre Flächen dafür bereitstellen, wenn keine öffentlichen Rechte verletzt und die Nachbarschaft nicht gestört wird.

Wichtig sind eine gründliche Informationseinholung und eine schriftliche Vereinbarung. Für weitere Tipps lesen Sie den folgenden Artikel “Frage an die Fachperson” der Bauern Zeitung.

Erwähnte Publikationen im Online-Shop:

Kontaktieren Sie bei Fragen unser Auskunftstelefon

Für Kurzauskünfte (ca. 15 Min.) erreichen Sie unsere Fachpersonen unter der Nummer:

056 462 52 71


Wir freuen uns auf Ihren Anruf.