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Hofübergabe – Hofaufgabe
Das Bundesamt für Statistik zeigt, dass rund 25'000 Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von Schweizer Landwirtschaftsbetrieben über 50 Jahre alt sind. Auf all diesen Höfen werden in den kommenden Jahren Überlegungen zur Weiterführung des eigenen Bauernhofes anstehen.
Wenn ein Familienmitglied als Nachfolger für den Hof geeignet ist, kann dieser zu einem Ertragswert verkauft werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht festgelegt. Es gibt Kriterien, die erfüllt sein müssen, sowie steuerliche Auswirkungen, die geklärt werden sollten. Bei fehlender Nachfolgeperson muss der Betrieb möglicherweise aufgegeben werden.
Unterschiedliche Varianten bei einem Generationenwechsel werde im untenstehenden Artikel aufgezeigt.
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