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Im Mietwald holzt sich ringer
Das Bodenrecht hat zum Ziel, das Grundeigentum zu fördern und Familienbetriebe zu erhalten. Es gibt aber auch Situationen, in denen man als Landwirtin oder Landwirt gerne auf den Schutz verzichten und lieber die Ziele der Familie verfolgen würde. Auch wenn die Gesetze eine Landaufteilung in Einzelfällen möglich machen, sollten die damit verbundenen Risiken berücksichtigt werden.
Der Wunsch, im Ruhestand den Wald als Hobby weiter zu bewirtschaften, ist nachvollziehbar. Wird das Waldgrundstück nach der Hofübergabe gemietet anstatt zurückbehalten, bleibt das landwirtschaftliche Gewerbe intakt, und steuerliche Folgen bleiben aus
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