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Die AHV-Rente wird basierend auf maximal 44 Beitragsjahren ab dem 20. Lebensjahr bis zum Referenzalter berechnet, wobei alle Einkünfte berücksichtigt werden. Haben Landwirte das maximale rentenbildende Einkommen erreicht, beeinflusst der Liquidationszeitpunkt die Rente nicht mehr. Andernfalls kann die sorgfältige Planung des Liquidationszeitpunkts bei hohen Gewinnen vorteilhaft sein, da Liquidationsgewinne AHV-beitragspflichtig sind.
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