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Masten und Co. nicht gratis geduldet
Die bekannten Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und für Masten sowie für erdverlegte Leitungen und für Schächte werden alle zwei Jahre den Entwicklungen der Teuerung und an das Zinsumfeld angepasst.
Für die Periode 2024/2025 sind ab dem 1. Januar 2024 neue Entschädigungsansätze gültig. Ruedi Streit erläutert im untenstehenden Artikel, weshalb es zu Anpassungen kommt, gibt Einblick in die Ansätze und zeigt Grundlegendes im Zusammenhang mit Entschädigungen auf.
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