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Mehr Freiheit für den Erblasser
Am 1. Januar 2023 traten Änderungen des Erbrechts in Kraft. Bei der Gesetzesrevision wurden keine neuen Übergangsvorschriften in das Zivilgesetzbuch (ZGB) aufgenommen. Neu hat der Erblasser auch hinsichtlich lebzeitiger Veräusserungen mehr Freiheit.
Im Zeitungsbericht des Schweizer Bauers erklärt der Experte die Änderungen der Erbrechtsrevision 2023 an einem konkreten Beispiel einer Bauernfamilie.
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