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Naturalbezüge richtig verbuchen

Betriebsleiterfamilien beziehen selbst produzierte Produkte aus dem eigenen Betrieb für private Zwecke. Diese sogenannten Naturalbezüge sind nicht gratis. Sie müssen dem privaten Aufwand belastet und dem Geschäftsergebnis gutgeschrieben werden.

Damit nicht jedes einzelne Kilogramm Milch und Kartoffeln oder jedes Ei aufgezeichnet und verrechnet werden muss, gibt es für die Berechnung der Naturalbezüge Pauschalen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), nach denen sich die Betriebsleiterfamilien richten können. Lesen Sie mehr dazu im anschliessenden Artikel der UFA-REVUE.

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