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Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe – was, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen wegfallen?

Bauen ausserhalb der Bauzone ist im Bundesrecht geregelt, mit Unterschieden zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen. Auf Landwirtschaftsbetrieben sind bestimmte nichtlandwirtschaftliche Nutzungen wie Agrotourismus erlaubt, müssen aber spezielle Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen.

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, muss der Betrieb rückgebaut werden, und eine Weiterführung durch Verpachtung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Lesen Sie mehr dazu im untenstehenden Artikel.

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