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Pächterinvestitionen: Risiko minimieren

Pächter dürfen unter gewissen Voraussetzungen Veränderungen am Pachtgegenstand vornehmen. Damit dies nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Pachtvertrags oder einem grossen finanziellen Verlust für den Pächter führt, gilt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten.

Das landwirtschaftliche Pachtgesetz (LPG) gibt Folgendes vor: Der Pächter darf Erneuerungen und Änderungen am Pachtgegenstand, die über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, sowie Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftungsweise, die über die Pachtzeit hinaus von wesentlicher Bedeutung sein können, nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters vornehmen. Doch was kann passieren, wenn diese Zustimmung fehlt?

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