Hauptinhalt

Betriebsführung: Plötzlich Arbeitgeber und Löhne zahlen

Die Zahl familienfremder Arbeitskräfte in der Schweizer Landwirtschaft steigt kontinuierlich an. Zu den administrativen Pflichten des Arbeitgeberbetriebs gehört unter anderem das Ausstellen einer schriftlichen Lohnabrechnung. Daraus müssen Brutto- und Nettolohn sowie Zuschläge und Lohnabzüge klar hervorgehen, um von den Angestellten überprüft werden zu können.

Monika Schatzmann schreibt im Fachartikel in der UFA Revue über die administrativen Pflichten eines Arbeitgebers, erklärt worauf es ankommt und erläutert die Arten der Lohnabzüge und -zuschläge. Zudem gibt es noch wertvolle Tipps betreffend Hilfsmittel und Kurzeinsätze ausländischer Arbeitskräfte.

Kontaktieren Sie bei Fragen unser Auskunftstelefon

Für Kurzauskünfte (ca. 15 Min.) erreichen Sie unsere Fachpersonen unter der Nummer:

056 462 52 71


Wir freuen uns auf Ihren Anruf.