Hauptinhalt

Verhandeln, bis es funkt

Landwirtschaftliche Gebäude oder Grundstücke sind bei Mobilfunkanbieterinnen begehrte Antennenstandorte. Zur Entschädigung von kompletten Mobilfunkanlagen gibt es keine allgemeinverbindlichen Empfehlungen. Dauer und Höhe der Abgeltung sind Verhandlungssache. Dabei muss man auch Zusatzvereinbarungen, wie beispielsweise die Zufahrtsrechte, im Auge behalten.

Bei Vertragsabschluss mit Mobilfunkanbieterinnen gilt es verschiedene Vertragsarten und variierende Inhalte zu beachten. Es sind einige Details genau zu prüfen und es wird empfohlen vorausschauend zu handeln. Lesen Sie im folgenden Artikel, wo Sie genau hinschauen sollten und welche Bestimmungen zur korrekten Entschädigung verhelfen.

Kontaktieren Sie bei Fragen unser Auskunftstelefon

Für Kurzauskünfte (ca. 15 Min.) erreichen Sie unsere Fachpersonen unter der Nummer:

056 462 52 71


Wir freuen uns auf Ihren Anruf.